Baubewilligungen
Strassenreklamen


Zuständige Be­hörde für die Erteilung von Bewilligungen für Strassenreklamen ist der Gemeinderat. Ist der Reklameträger im Wahrnehmungsbereich einer Kantonsstrasse oder liegt er gar in geringerem als dem gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zu dieser, ist eine kantonale Zustimmung erforderlich. Die Gemeinde hat das Gesuch deshalb an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) weiterzuleiten und die entsprechenden Bewilligungen einzuholen. Das kantonale Bewilligungs­verfahren für Reklameanlagen behandelt zwei verschiedene Aspekte. Einerseits bedarf das Anbringen und Ändern von Strassenreklamen grundsätzlich einer strassen­ver­kehrsrechtlichen Bewilligung. Handelt es sich bei der betreffenden Strassen­reklame zudem um eine neue Baute, ist andererseits auch eine Baubewilligung erforderlich.

Freistehende Werbeträger sind in § 6 BauG (Definition der Bauten) nicht explizit aufgeführt. Sie gelten jedoch, ähnlich wie Schaukästen (§ 6 Abs. 1 lit. c BauG), da sie künstlich her­ge­stellt sind und mit dem Boden in fester Beziehung stehen, als Bauten. Wegen ihres Zwecks können sie nicht als Verkehrssignale angesehen werden. Demgegenüber werden Werbetafeln und -planen, die flach an bestehende Objekte montiert werden, da sie selbst nicht fest mit dem Boden verbunden sind, nicht als Bauten im Sinne von § 6 BauG behandelt und unterstehen somit nicht der kantonalen Baubewilligungspflicht. Trotzdem ist bei der Einsehbarkeit von einer Kantonsstrasse aus eine strassenverkehrsrechtliche Zustimmung des BVU einzuholen.

Für bewilligungsfreie (temporäre) Reklamen verweisen wir auf
§ 49 BauV Abs. 3 und das Merkblatt Wahl- und Abstimmungsplakate.

Als Grundlage zur Beurteilung der strassenverkehrsrechltichen Aspekte ist die "Richtlinie über Strassenreklamen" des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 1. Mai 2011 zu beachten. Zu den Gesuchsunterlagen gehören der kantonale Baugesuchsumschlag und das Reklamebeiblatt. Bitte beachten Sie auch die Richtlinien für die Festlegung von Gebühren für die strassenverkehrsrechtliche Zustimmung bei Reklamen.


richtlinie_strassenreklamen_ab_1._september_2011.pdf (249.47 KB) Richtlinie über Strassenreklamen

grundsaetze_reklamen_ab_sept_11.pdf (25.58 KB) Grundsätze zur Baubewilligungspflicht

beiblattreklamegesuch_1.pdf (42.64 KB) Beiblatt Reklamegesuch

rlreklamegebuehren.pdf (15.64 KB) Richtlinien für die Festlegung von Gebühren für die strassenverkehrsrechtliche Zustimmung bei Reklamen

Allgemeines

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