Baubewilligungen

Aufgaben Abteilung für Baubewilligungen

  • Wir prüfen alle Gesuche, die aufgrund von § 63 des Baugesetzes einer kantonalen Bewilligung oder Zustimmung bedürfen. Die Projektleiterinnen und Projektleiter Baugesuche stimmen das Verfahren und die Stellungnahmen der Fachstellen aufeinander ab. Gestützt auf die Ergebnisse verfassen wir die kantonale Verfügung zuhanden der Gemeinde.
  • Wir koordinieren Bewilligungen, die andere Amtsstellen erteilen, sorgen für die Aktenzustellung und stellen die gemeinsame Eröffnung sicher.
  • Wir beraten kommunale Behörden und Bauherren bei Fragen zu kantonalen Baugesuchen und stellen Unterlagen für eine effiziente Gesuchsbehandlung zur Verfügung.


Allgemeines

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