Baubewilligungen
Willkommen bei der Abteilung für Baubewilligungen

Die Mitarbeitenden der Abteilung für Baubewilligungen prüfen und koordinieren materiell und formell Baugesuche, die einer kantonalen Zustimmung bedürfen und verfassen die Entscheide.
Es sind dies insbesondere folgende Vorhaben:
Materialabbau, Bauten, welche Verkehrsverhältnisse auf Kantons- oder Nationalstrassen beeinflussen können, Bauten, welche den gesetzlichen Abstand gegenüber Gewässern, Wäldern, Kantons- oder Nationalstrassen nicht einhalten, Bauten an Bahnlinien, Bauten ausserhalb der Bauzonen, Vorhaben, die der Umweltverträglichkeitsprüfung oder der NISV-Prüfung (Mobilfunk) unterliegen.
Die Gesuchsunterlagen sind über die Gemeinden einzureichen. Die Entscheide der Abteilung für Baubewilligungen werden den Gemeinden zur Eröffnung weiter geleitet.
Daneben beraten die Projektleiterinnen und -leiter Baugesuche der Abteilung für Baubewilligungen Gemeinden und Private in baurechtlichen Fragen.


Revidierte Gewässerschutzverordnung

Allgemeines

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