Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)

Private Arbeitsvermittlung - Personalverleih

Die private Arbeitsvermittlung, der Personalverleih (Temporärarbeit und Leiharbeit), die Musiker- und Artistenvermittlung sowie Fotomodell- und Mannequinagenturen unterliegen gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih einer Bewilligungspflicht.

Personalverleiher
Personalverleiher leisten eine Kaution von mindestens 50'000 Franken für die Sicherung von Lohnansprüchen aus dem Personalverleih. Arbeits- und  Verleihverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.


Weiterführende Informationen

Informationen des Staatsseketariats für Wirtschaft SECO

Gesetzesrevisionen mit Auswirkungen für Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe

Die Revision des Gesellschaftsrechts und die Totalrevision der Handelsregisterverordnung (HRegV, SR 221.411), welche am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind, haben zahlreiche Neuerungen gebracht. Beachten Sie die beiden folgenden Abschnitte zur Revisionsstelle und zur Eintragung der verantwortlichen Leiter.



Revisionsstelle

Zur Wahl einer Revisionsstelle verpflichtet sind unter anderem die Aktiengesellschaft und die GmbH.

 

Neu wird zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision unterschieden (Art. 727 und 727a OR). Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, ist eine eingeschränkte Revision durchzuführen. Die Gesellschaft kann auf eine eingeschränkte Revision verzichten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a)    Die Gesellschaft ist nur zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet,

b)    sie verfügt über nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und

c)    alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter haben dem Verzicht auf die Revision zugestimmt.

 

Sowohl bei einer ordentlichen wie auch bei einer eingeschränkten Revision muss die Revisionsstelle unabhängig sein (Art. 728 und 729 OR).



Eintrag der verantwortlichen Leiter und Leiterinnen der Zweigniederlassungen von Vermittlungs- und Verleihbetrieben in das Handelsregister

Die Zeichnungsberechtigung des verantwortlichen Leiters / der verantwortlichen Leiterin einer Zweigniederlassung muss bei der Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen sein, ausser sie geht aus dem Eintrag der Hauptniederlassung hervor (vgl. Art. 110 Absatz 1 Buchstabe e HRegV).



Bewilligung
Mit Busse bis zu 100'000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich ohne die erforderliche Bewilligung Arbeit vermittelt oder Personal verleiht.
Die Merkblätter "wer vermittelt" und "wer verleiht" informieren Sie umfassend


arbeitsvermittlung_merkblatt.pdf (21.31 KB) Das Merkblatt "wer vermittelt" orientiert Sie über die Bestimmungen zur privaten Arbeitsvermittlung.

personalverleih_merkblatt.pdf (20.25 KB) Das Merkblatt "wer verleiht" gibt Ihnen umfassende Informationen zu den verschiedenen Formen des Personalverleihs.

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Bewilligungsgesuch


bewilligungungsgesuch_vzavg-awa-r.pdf (221.4 KB) Formular Bewilligungsgesuch (NEU mit lokaler Speicherbarkeit)

meldung_vzavg-awa-r.pdf (55.19 KB) Formular Bewilligungsgesuch - Verantwortliche Person (NEU mit lokaler Speicherbarkeit)

beilagenverzeichnis_vzavg-awa-r.pdf (43.28 KB) Formular Bewilligungsgesuch - Beilagenverzeichnis (NEU mit lokaler Speicherbarkeit)

bericht_ueber_die_arbeitsvermittlung.doc (148 KB) bericht_ueber_die_arbeitsvermittlung.pdf (587.77 KB) Formular Bericht über die Arbeitsvermittlung

bericht_ueber_den_personalverleih.doc (75 KB) bericht_ueber_den_personalverleih.pdf (425.27 KB) Formular Bericht über den Personalverleih

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Rechtsgrundlagen
Sie können folgende Dokumente (PDF-Format) in vollem Wortlaut einsehen:
Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) - PDF-Dokument 516KB
Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) - PDF-Dokument 511KB
Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz (GV-AVG) - PDF-Dokument 84KB


seco_deutsch.pdf (649.32 KB) Weisungen und Erläuterungen zu AVG, AVV, GV-AVG

Verzeichnis privater Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe
Das Verzeichnis der in der Schweiz bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe wird vom seco herausgegeben
Verzeichnis VZAVG


Bundesamt für Justiz (BJ)
Formular Strafregister - Strafregisterauszug



Kontaktperson:

Massimo Bastianelli, Sachbearbeitung AVG
Telefon 062 835 17 24
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Allgemeines

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