Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
 
RAV - Regionale Arbeitsvermittlungszentren

Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) - Leistungen für Stellensuchende

Anmeldung

Sind Sie unmittelbar von Arbeitslosigkeit betroffen oder ist ihr Arbeitsplatz bedroht?

Gehen Sie spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei Ihrer Wohngemeinde vorbei und füllen Sie dort das kostenlose Formular „Meldung bei der Wohngemeinde“ aus. Sie bestimmen auf dem Formular auch die Arbeitslosenkasse ihrer Wahl. Bitte beachten Sie die auf dem Formular aufgeführten Zeiten, zu denen Sie sich dann innerhalb von 24 Stunden (ein Arbeitstag) auf dem für Sie zuständigen RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden müssen.

Sie haben auch die Wahl, sich zuerst bei dem für Sie zuständigen RAV anzumelden. Das Formular „Meldung bei der Wohngemeinde“ bringen Sie dann spätestens zum vereinbarten Erstgespräch im RAV mit.

Wichtig: Sie müssen sich bereits während der Kündigungsfrist intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Ihre Arbeitssuche werden Sie auf dem RAV mit dem Formular Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen belegen müssen.


Erstgespräch
Kurze Zeit später findet das erste Beratungsgespräch mit der zuständigen Personalberaterin oder dem zuständigen Personalberater statt.
Die Broschüre "Arbeitslosigkeit - ein Leitfaden für Versicherte" (PDF-Dokument) vermittelt Ihnen wichtige Informationen.


rav_beratungsgespraeche.pdf (22.34 KB) Merkblatt Themen in den Beratungsgespächen

rav_pflichten.pdf (22.98 KB) Merkblatt Pflichten des Versicherten

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Arbeitsvermittlung
Sie haben auch ohne Anspruchsberechtigung auf Versicherungsleistungen die Möglichkeit, sich zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Ihre Personalberaterin, ihr Personalberater, vermittelt Ihnen passende Temporär-und Feststellen.


PDF-Dokument Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen
Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen 716.007 d
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Versicherungsleistungen
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie folgende Versicherungsleistungen:
Ab Beginn Arbeitslosigkeit
  • Arbeitslosenentschädigung
    Bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes (AVIG Art. 60 1a)
  • Kursbeiträge
Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers


Wahl der Arbeitslosenkasse
Sie haben die freie Wahl einer Arbeitslosenkasse.


verzeichnis_der_arbeitslosenkassen_20111108.pdf (16.98 KB) Verzeichnis der Arbeitslosenkassen die für den Kanton Aargau zuständig sind

Beratungsgespräche
Ihr Ziel, sich möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, wird das Hauptthema der regelmässig folgenden Beratungsgespräche sein.


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Stellensuche
Auf dem RAV besteht für Sie während den Öffnungszeiten jederzeit die Möglichkeit, sich am Stellencomputer SSI (Self-Service Information) über offene Stellen zu informieren. Die aktuellen Tageszeitungen mit den Stellenanzeigern liegen ebenfalls für Sie zur Durchsicht bereit.
Besitzen Sie einen Fernsehapparat? Im Teletext (SF2, ab Seite 500+) finden Sie ebenfalls ein reichhaltiges Stellenangebot. Nutzen Sie die Gelegenheit im Internet nach offenen Stellen zu suchen.


120901_rav_online_stellenboerse.pdf (77.15 KB) Online - Stellenbörsen Schweiz 

Zwischenverdienst
Sollte es nicht auf Anhieb mit einer neuen Feststelle klappen, besteht die Möglichkeit, einen Zwischenverdienst anzutreten. Dies kann durch Zuweisung ihres RAV erfolgen. Nutzen Sie jedoch selber auch die Möglichkeit, ihr Bewerbungsdossier ausgesuchten privaten Stellenvermittlern zu übergeben.

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben und eine neue Stelle antreten, welche entweder schlechter bezahlt ist oder nur ein Teilzeitpensum betrifft, können Sie den daraus entstehenden Verlust mit einem sogenannten Zwischenverdienst ausgleichen.

Vorteile eines Zwischenverdienstes:

  • In den meisten Fällen werden Sie mehr Geld bekommen, als wenn Sie nicht arbeiten.
  • Sie bleiben im Arbeitsmarkt, was Ihre Chancen für eine neue Feststelle erhöht.


Während des Zwischenverdienstes bleiben Sie auf dem RAV angemeldet und müssen weiterhin Ihren Pflichten (Arbeitsbemühungen, Beratungs- und Kontrollgespräche) nachkommen.

Ihr Arbeitgeber füllt monatlich das Formular "Bescheinigung über Zwischenverdienst"  aus, welches jeweils so rasch als möglich an das zuständige RAV gesendet werden soll. Die Differenz- oder Ausgleichszahlung der Arbeitslosenkasse kann erst nach Eingang dieser Bescheinigung erfolgen.



716-105_d_ausfuellbar.pdf (162.85 KB) Bescheinigung über Zwischenverdienst 716.105 d

Qualifizierung
Unterstützung wird dabei der gezielte Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen. Darunter fallen auch Massnahmen wie Einarbeitungszuschüsse, Berufs- und Ausbildungspraktika und Ausbildungszuschüsse.


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RAV als Drehscheibe
Ihr RAV ist mit einer Vielzahl weiterer Beratungsstellen (z.B. Berufs- und Laufbahnberatung) vernetzt, die Sie nach Bedarf in Anspruch nehmen können.


Rechte und Pflichten
Bei Bezug von Versicherungsleistungen (Rechte), haben Sie auch Pflichten (Schadenminderung) zu erfüllen.


Absenzen, Anstellungen, Ferien, etc.
Planen Sie Ferien, müssen Sie Militärdienst oder Zivilschutz leisten, oder können Sie während einer Arbeitsmarktlichen Massnahme einen Zwischenverdienst antreten, so füllen Sie das entsprechende Meldeblatt (mit dem für Sie zuständigen RAV) aus und senden es umgehend an Ihre(n) zuständige(n) Personalberater(in). Das Formular mit den abgefüllten Daten kann lokal gespeichert werden.


ag_meldeblatt_905_ravba.pdf (355.72 KB) Meldeblatt Absenzen RAV Baden

ag_meldeblatt_905_ravbr.pdf (356.54 KB) Meldeblatt Absenzen RAV Brugg

ag_meldeblatt_905_ravrh.pdf (356.53 KB) Meldeblatt Absenzen RAV Rheinfelden

ag_meldeblatt_905_ravsu.pdf (356.16 KB) Meldeblatt Absenzen RAV Suhr

ag_meldeblatt_905_ravwo.pdf (356.52 KB) Meldeblatt Absenzen RAV Wohlen

ag_meldeblatt_905_ravzo.pdf (356.14 KB) Meldeblatt Absenzen RAV Zofingen

Arztzeugnis

Gemäss Artikel 28 Absatz 5 AVIG muss der Arbeitslose seine Arbeitsunfähigkeit bzw. seine Arbeitsfähigkeit mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen.

716-111_d_bc-oben_ausfuellbar.pdf (157.01 KB) Arztzeugnis 716.111 d

716-108_d_bescheo.doc (81 KB) 716-108_d_bescheo.pdf (104.86 KB) Bescheinigung über die Erwerbsausfallentschädigung 716.108 d

716-109_d_beschktg.doc (96 KB) 716-109_d_beschktg.pdf (101.54 KB) Bescheinigung über den Bezug von Kranken- und Unfalltaggeldern 716.109 d

Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in diversen Info-Broschüren. Sie können diese direkt herunterladen.
Die Unterlagen sind ebenfalls im RAV erhältlich.

Gesetzestext des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG und AVIV).



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Allgemeines

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