Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)

Insolvenzentschädigung

Wer erfolglos versucht hat, bei seinem zahlungsunfähigen Arbeitgeber für bereits geleistete Arbeit Lohnforderungen durchzusetzen, kann für die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses Insolvenzentschädigung beanspruchen. Entschädigungsansprüche sind innert 60 Tagen seit der Publikation des Konkurses, der Nachlassstundung oder einem richterlichen Konkursaufschub im Schweizerischen Handelsamtsblatt resp. dem Pfändungsvollzug bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons, in dem die Arbeitgeberfirma ihren Sitz hat, geltend zu machen.

Übersicht Leistungsart Insolvenzentschädigung
Rechtsgrundlage Artikel 51 - 58 AVIG(Arbeitslosenversicherungsgesetz)
Artikel 73 - 80 AVIV (Arbeitslosenversicherungsverordnung)
Zweck

Einkommensersatz wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Anspruchsberechtigte

Arbeitnehmer von zahlungsunfähigen Betrieben mit Arbeitsort oder Konkursort Schweiz (einige Personengruppen sind ausgenommen)

versichertes Ereignis

Lohnausfall für geleistete Arbeit bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Konkurs, Pfändungsvollzug, Nachlassstundung, etc.)

max. versicherter Verdienst Fr. 126'000.--/Jahr resp. Fr. 10'500.--/Monat
Leistungshöhe

100 % des Verdienstausfalls für geleistete Arbeit bis zum versicherten Ereignis (z.B. Konkurseröffnung)

Leistungsdauer

maximal die letzten vier Monatslöhne vor dem versicherten Ereignis



Info-Broschüren zum Download (PDF-Dokumente)

info_ie_716_700_d.pdf (88.41 KB) Insolvenzentschädigung - Ein Leitfaden für Versicherte

ALV-Formulare zum Download
als ausfüllbare PDF-Datei oder Word/Excel-Dokument


ie_716-701_antrag_ausfuellbar.pdf (632.63 KB) Antrag auf Insolvenzentschädigung 716.701 d

merkblatt_insolvenz.pdf (58.39 KB) Merkblatt Insolvenzentschädigung

Kontaktperson:

Cornelia Zimmerli
Telefon 062 835 17 92
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