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InsolvenzentschädigungWer erfolglos versucht hat, bei seinem zahlungsunfähigen Arbeitgeber für bereits geleistete Arbeit Lohnforderungen durchzusetzen, kann für die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses Insolvenzentschädigung beanspruchen. Entschädigungsansprüche sind innert 60 Tagen seit der Publikation des Konkurses, der Nachlassstundung oder einem richterlichen Konkursaufschub im Schweizerischen Handelsamtsblatt resp. dem Pfändungsvollzug bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons, in dem die Arbeitgeberfirma ihren Sitz hat, geltend zu machen.Übersicht Leistungsart Insolvenzentschädigung
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