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ArbeitslosenentschädigungWer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, hat - sofern sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - Anspruch auf Arbeitslosentaggelder. Die Arbeitslosenkasse klärt den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab und zahlt gegebenenfalls monatlich Leistungen in Form von Arbeitslosentaggeldern aus. Für Fragen in Bezug auf die Arbeitslosigkeit sowie das Arbeitsrecht stehen Ihnen die Arbeitslosenkasse und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) jederzeit gerne zur Verfügung.Übersicht Leistungsart Arbeitslosenentschädigung
Info-Broschüren zum Download (PDF-Dokumente) - Informationen ALV-Formulare zum Download: (als ausfüllbare PDF-Datei oder Word-Dokument) ALV-Formulare betreffend freiem Personenverkehr (PDF-Datei): Kontaktperson:Informationen zur Personenfreizügigkeit:
Monika Anderes oder Thomas Knoblauch
Telefon +41 (0)56 203 31 41
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