Auflage Strassenprojekte
Ein kantonales Strassenbauprojekt liegt während des Auflageverfahrens 30 Tage in der jeweiligen Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Damit Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Projektunterlagen zugreifen können, finden Sie diese untenstehend in elektronischer Form.
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) jeweils während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Projektunterlagen können auch von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie finden diese untenstehend zum jeweiligen Strassenbauprojekt aufgelistet. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind in den Projektunterlagen ersichtlich.
Die elektronischen Projektunterlagen sind ohne Gewähr. Massgebend sind die jeweils auf den Gemeindeverwaltungen aufliegenden Akten.
Elektronische Strassenprojektauflagen
Othmarsingen IO; K267, Lenzburgerstrasse / Hölli
Auflage auf der Gemeinde Othmarsingen vom 12. Januar 2026 bis am 10. Februar 2026.
Othmarsingen IO; K267, Hölli / Mellingerstrasse
Auflage auf der Gemeinde Othmarsingen vom 12. Januar 2026 bis am 10. Februar 2026.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG, SAR 713.100)