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Aufgabenschwerpunkte der Sektion Natur und Landschaft
Auftrag der Sektion Natur und Landschaft ist das Vorbereiten und Sicherstellen des Vollzugs aller aufgrund des Natur- und Heimatschutzgesetzes, der kantonalen Gesetzgebung und der Beschlüsse vom Grossen Rat und Regierungsrat anfallenden Aufgaben im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes.
Im Vordergrund stehen folgende Aufgaben:
- Realisierung des Mehrjahresprogramms Natur 2010 - Beschluss des Grossen Rats vom September 1998.
- Realisierung des Sachprogramms Auenschutzpark Aargau - Beschluss des Grossen Rats vom Januar 1998.
- Kreisfunktionen (Mitberichtsverfahren, Begleitung von Projekten, Nutzungsplanungen in den Gemeinden, Landschaftsverträglichkeitsprüfungen, Güterregulierungen etc.).
- Unterhalt und Aufwertung der Naturschutzgebiete.
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