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Die Aufgaben der Abteilung Landschaft und Gewässer
Die Abteilung Landschaft und Gewässer ist zuständig für die nachhaltige Entwicklung der Landschaft, die Aufwertung und Nutzung der Fliessgewässer wie auch für den langfristigen Hochwasserschutz. Der gesellschaftliche Auftrag zur Sicherung der Umweltqualität begründet die Entwicklung der Landschaft als Erholungsraum für Menschen und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Das kantonale Kontrollprogramm gibt Rechenschaft über den Erfolg der vielfältigen Tätigkeiten der Abteilung und ermöglicht gleichzeitig, Naturschutzprojekte und Naturschutzpolitik noch effektiver zu gestalten.
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