Finanzaufsicht für Grossen Rat und Regierungsrat
Die Finanzkontrolle Aargau ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht für den Grossen Rat und den Regierungsrat. Als solches hat die Finanzkontrolle die verfassungsmässige und gesetzliche Pflicht, die Haushaltsführung auf Rechtmässigkeit, Wirksamkeit sowie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Die Tätigkeit soll dazu dienen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat zu stärken.