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Teilnahmemodalitäten
Für Testlauf und Übergangslösung
Die nachfolgend genannten Punkte betreffen wichtige Voraussetzungen, welche die Schulen erfüllen, die am Testlauf zum Abschlusszertifikat Volksschule Kanton Aargau teilnahmen und das Abschlusszertifikat während der Übergangsphase weiterführen.
- Alle Abteilungen der 8. Klasse einer Schule bzw. alle Abteilungen der 9. Klasse des folgenden Schuljahrs nehmen am Testlauf teil. Das Abschlusszertifikat beginnt mit dem Leistungstest gegen Ende der 8. Klasse und geht in der 9. Klasse weiter mit der Projektarbeit und den Erfahrungsnoten. Die teilnehmenden Abteilungen der Bezirksschule können die Projektarbeit im 1., 2. und 3. Testlaufjahr freiwillig durchführen. Der Testlauf bei den einzelnen Oberstufentypen im Überblick.
- Die Computerinfrastruktur zum Durchführen des webbasierten Leistungstests "Stellwerk" ist an der Testlaufschule ab Anfang Mai vollumfänglich vorhanden und betriebsbereit (siehe Checkliste).
Checkliste zur Infrastruktur für Leistungstest (Checkliste von Stellwerk)
- Die Computerinfrastruktur kann während dem Zeitfenster, das zum Durchführen der webbasierten Testaufgaben zur Verfügung steht, genutzt werden. Die hierzu erforderliche schulinterne Organisation ist Anfang Mai vollzogen. Alle webbasierten Testaufgaben beanspruchen pro Schüler/-in maximal sechs Stunden. Diese Stunden können von der Schule im Zeitfenster von Anfang Mai bis Mitte Juni frei verteilt werden.
- Das Unterrichtsgefäss "Projekte und Recherchen" ist für die testlaufteilnehmenden Abteilungen der 9. Klassen geschaffen. Für das Unterrichtsgefäss sind im Stundenplan drei Lektionen fest einzuplanen. Es ist abzuklären, welche Lehrperson das Unterrichtsgefäss "Projekte und Recherchen" übernimmt.
- Alle Lehrpersonen, die ein Fach unterrichten, das im Leistungstest geprüft wird (Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch), besuchen die Weiterbildung zum Leistungstest oder verfügen über eine entsprechende Weiterbildung (Befreiung sur dossier).
- Diejenigen Lehrpersonen, die das Unterrichtsgefäss "Projekte und Recherchen" übernehmen, besuchen die Weiterbildung zur Projektarbeit oder verfügen bereits über eine entsprechende Weiterbildung (Befreiung sur dossier).
- Die Schule hat eine Kontaktperson bestimmt, die für die Kontakte zwischen dem BKS und der Schule zuständig ist und die Koordination innerhalb der Schule sicherstellt.
Mit der Teilnahme an Testlauf und Übergangslösung sind für die Gemeinden keine finanziellen Folgen verbunden. Die Kosten für das Angebot trägt der Kanton.
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