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Arbeitsmarkt

Das schweizerische Arbeitsrecht umfasst wesentlich weniger Vorschriften als die Rechtsordnungen in den EU-Staaten. Die Regelungsfreiheit ist in der Schweiz erheblich grösser und die Rechtssprechung grundsätzlich liberal.
Die betriebliche Normalarbeitszeit beträgt in der Schweiz zwischen 40 bis 44 Stunden pro Woche. Die Lohnkosten im Kanton Aargau sind im Durchschnitt 10% tiefer als in den anderen Wirtschaftszentren im Mittelland.

Der Aargau hat ein grosses Potenzial an sehr gut ausgebildeten Arbeitskräften. Die Fachhochschule Nordwestschweiz bildet laufend hochqualifizierte Arbeitskräfte aus. Der Aargau liegt im Einzugsgebiet der grossen Universitäten Zürich, Basel und Bern. Ausserdem besteht die Möglichkeit zur Beschäftigung von Grenzgängern.

Wegen der starken Exportorientierung der Schweizer Wirtschaft verfügen unsere Führungskräfte über eine ausgeprägte internationale Business-Erfahrung, beherrschen mehrere Sprachen und kennen die verschiedenen Kulturen.

Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz erwerbstätig sein möchten, benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. EU-/EFTA-Angehörige und entsandte Arbeitnehmer-/innen haben sich vor Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz anzumelden. Die Meldung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber. Aufgrund der bilateralen Verträge geniessen EU-/EFTA-Staatsangehörige verschiedene Privilegien.

Weitere Informationen zum Meldeverfahren sowie Meldeformulare sind beim Bundesamt für Migration abrufbar.


Allgemeines

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