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Zoll

Dank zahlreicher bilateraler Abkommen und des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU bedeutet für Sie ein Umzug in die Schweiz nicht unbedingt ein Hindernis beim Import und Export von Gütern von und nach dem EU-Binnenmarkt. Ein Grossteil aller Waren unterliegt keinerlei Import- und Exportschranken, so dass Sie in der Schweiz problemlos Ihrem Geschäft nachgehen können. Sie profitieren dabei erst noch von all den Vorteilen, die ein Geschäftssitz in der Schweiz bietet.
 
Für weitere Informationen zu den Zöllen und Zollverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) oder an die zuständige Zollkreisdirektion.

Zollkreisdirektion Basel
Elisabethenstrasse 31
4010 Basel
Telefon +41 (0)61 287 12 87
Fax +41 (0)61 287 13 13
Kontaktformular

Zollkreisdirektion Schaffhausen
Bahnhofstrasse 62
8200 Schaffhausen
Telefon +41 (0)52 633 11 11
Fax +41 (0)52 633 11 99
Kontaktformular

Zollamt Aarau
Rohrerstrasse 100
5000 Aarau
Telefon +41 (0)62 832 16 00
Fax +41 (0)62 832 16 15
www.zoll.ch


Allgemeines

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