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ZollDank zahlreicher bilateraler Abkommen und des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU bedeutet für Sie ein Umzug in die Schweiz nicht unbedingt ein Hindernis beim Import und Export von Gütern von und nach dem EU-Binnenmarkt. Ein Grossteil aller Waren unterliegt keinerlei Import- und Exportschranken, so dass Sie in der Schweiz problemlos Ihrem Geschäft nachgehen können. Sie profitieren dabei erst noch von all den Vorteilen, die ein Geschäftssitz in der Schweiz bietet.Für weitere Informationen zu den Zöllen und Zollverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) oder an die zuständige Zollkreisdirektion. Zollkreisdirektion Basel Elisabethenstrasse 31 4010 Basel Telefon +41 (0)61 287 12 87 Fax +41 (0)61 287 13 13 Kontaktformular Zollkreisdirektion Schaffhausen Bahnhofstrasse 62 8200 Schaffhausen Telefon +41 (0)52 633 11 11 Fax +41 (0)52 633 11 99 Kontaktformular Zollamt Aarau Rohrerstrasse 100 5000 Aarau Telefon +41 (0)62 832 16 00 Fax +41 (0)62 832 16 15 www.zoll.ch |