Logo von Aargau Services

Bewilligungspflichtige Berufe

Grundsätzlich benötigen Sie zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit keine vorgängige Bewilligung. Ausnahmen bestehen jedoch dort, wo die Sicherheit von Menschen beeinträchtigt oder die Umwelt gefährdet ist. Im aargauischen Gesundheitsgesetz und in der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung finden sich Bestimmungen über die Bewilligungspflicht bei selbstständiger Berufsausübung (z.B. Hebamme, Augenoptiker, Drogist). Bewilligungspflichtig sind auch Tätigkeiten wie Personalvermittlung oder Hausierertätigkeit. Fragen Sie uns.
 
Diese Liste informiert über reglementierten Berufe auf nationaler und kantonaler Ebene.


liste_regl_berufe_april_2011.pdf (60.98 KB) Reglementierte Berufe

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen

Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten haben gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ein Anrecht, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und sich hierzulande niederzulassen. Während für Bürgerinnen und Bürger der alten EU-15-Staaten plus Malta, Zypern und alle EFTA-Länder per 1.6.2007 die volle Personenfreizügigkeit gilt, bestehen für die restlichen EU-Länder (die neuen Mitgliedsstaaten ohne Malta und Zypern) noch Übergangsbestimmungen und Kontingente.
 
Für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten (Drittstaaten) sind sowohl die Arbeitsaufnahme als auch die Niederlassung in der Schweiz bewilligungspflichtig.
 
Detailliertere Informationen finden Sie in diversen Factsheets auf der Webseite des Migrationsamt des Kantons Aargau (MKA).
Das Migrationsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft unter 062 835 18 60.


Baubewilligungen

Grundsätzlich sind alle Investitionen in Bauten bewilligungspflichtig. In erster Linie ist für das Baubewilligungsverfahren die Standortgemeinde zuständig, die auch die notwendige Bewilligung erteilen kann. Bei besonderen Vorhaben, wie beispielsweise grösseren Investitionen, zonenfremden Bauten oder bei Gebäuden unter Denkmalschutz, ist eine kantonale Baubewilligung nötig. In diesen Situationen wird Ihr Bauvorhaben durch die kantonale Abteilung für Baubewilligungen geprüft.

Als One-Stop-Shop begleiten wir von Aargau Services Sie durch den ganzen Bau- und Bewilligungsprozess. Eine Erstbeurteilung Ihres Bauvorhabens kann durch Aargau Services vorgenommen werden. Um Entscheidungen zu beschleunigen, ist es sinnvoll, gleich zu Beginn mit den richtigen Ansprechpartnern und Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Als One-Stop-Shop übernimmt Aargau Services die notwendige Schnittstellenfunktion. Wir bringen Investoren mit den Ansprechpartnern aus Gemeinden und Kanton an einen Tisch und begleiten Ihr Vorhaben.

Wichtige Informationen zum Thema Baubewilligungen finden Sie bei der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau Verkehr und Umwelt.

Bewilligungspflichtig sind Ihre Bauten, wenn sie sich auf die Nachbarschaft oder die Öffentlichkeit auswirken (insbesondere Gefahren oder Nachteile). Eine Bewilligung brauchen Sie ebenfalls, wenn für die geänderten Bauten andere Bauvorschriften gelten.
Zuständig für das Baubewilligungsverfahren ist die Bauverwaltung der Standortgemeinde. Die Bewilligung wird normalerweise durch die Gemeinde erteilt. Benötigt Ihr Vorhaben jedoch eine kantonale Bewilligung, prüft die Abteilung für Baubewilligungen Ihr Gesuch. Dies ist beispielsweise bei Bauten ausserhalb der Bauzone oder wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht notwendig.


Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen