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Arbeits- und AufenthaltsbewilligungenBürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten haben gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ein Anrecht, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und sich hierzulande niederzulassen. Während für Bürgerinnen und Bürger der alten EU-15-Staaten plus Malta, Zypern und alle EFTA-Länder per 1.6.2007 die volle Personenfreizügigkeit gilt, bestehen für die restlichen EU-Länder (die neuen Mitgliedsstaaten ohne Malta und Zypern) noch Übergangsbestimmungen und Kontingente.Für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten (Drittstaaten) sind sowohl die Arbeitsaufnahme als auch die Niederlassung in der Schweiz bewilligungspflichtig. Detailliertere Informationen finden Sie in diversen Factsheets auf der Webseite des Migrationsamt des Kantons Aargau (MKA). Das Migrationsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft unter 062 835 18 60. Aargauer Unternehmen übernehmen für Sie die notwendigen Arbeiten, die zu einer Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung führen. Aargau Services vermittelt Ihnen gerne geeignete Kontakte. |