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Politik
Aarau war eine Zeit lang das helvetische Zentrum der politischen Erneuerer. Auch heute noch weist der Aargau eine grosse Erneuerungskraft aus: 2005 gab das Parlament grünes Licht für die Staatsleitungsreform. Im gleichen Jahr verabschiedete der Regierungsrat das erste Entwicklungsleitbild für den Kanton Aargau mit den Zielen hohe Lebensqualität und Wirtschaftswachstum. So funktioniert der Aargau: Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons und die gesetzgebende Behörde (Legislative). Seine 140 Mitglieder werden vom Volk gewählt und vertreten das Volk. Er bestimmt - meist in Form von Gesetzen - die Regeln, die für das Zusammenleben im Aargau gelten. Der Regierungsrat hingegen ist diejenige Behörde, die zusammen mit der Verwaltung dafür sorgt, dass diese Regeln auch umgesetzt werden (Exekutive). Die Gerichte schliesslich haben auf die Einhaltung der Regeln zu achten (Judikative). Die Aufgaben der drei Behörden sind so verteilt, dass jede von ihnen unabhängig ist, keine ihre Macht missbrauchen kann, die Rechte und Freiheiten der Aargauerinnen und Aargauer geschützt bleiben. Jeweils am Dienstag debattieren und beraten die Grossrätinnen und Grossräte jeden Alters, aus allen Berufsbereichen und Regionen des Kantons über aktuelle Themen. Der Grosse Rat ist sozusagen der Spiegel der Aargauer Bevölkerung. Er sorgt dafür, dass der Kanton im Sinne der Mehrheit geführt wird. Leitende und die Gesetz ausführende Gewalt ist der Regierungsrat (Exekutive). Er besteht aus fünf Mitgliedern, die sich gemeinsam zum Ziel gesetzt haben, den Aargau national und international als wichtigen Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Unter Vorbehalt der Befugnisse der Stimmberechtigten und des Grossen Rats bestimmt der Regierungsrat die hauptsächlichen Ziele und Mittel des staatlichen Handelns. Er plant und koordiniert die Regierungspolitik bzw. die staatlichen Tätigkeiten und stellt deren Umsetzung sicher. Aufgabe des Regierungsrats ist es, die Vertretung des Kantons nach innen und nach aussen zu gewährleisten. Er sorgt aber auch für die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und pflegt die Beziehungen mit den Behörden des Bundes und anderer Kantone. Seine Entscheide trifft der Regierungsrat als Kollegialbehörde. Die Wahl des Landammannes (Präsident/Präsidentin) und Landstatthalters (Vizepräsident/Vizepräsidentin) aus ihren Reihen erfolgt jeweils für die Dauer eines Jahres. Zu den Aufgaben des Landammannes und des Landstatthalters zählen u.a. die Sitzungen des Regierungsrats zu leiten respektive die Stellvertretung dafür sicherzustellen. Die kantonale Verwaltung umfasst fünf Departemente und die Staatskanzlei. Jedes Mitglied des Regierungsrats steht einem der fünf Departemente vor, der Staatsschreiber leitet die Staatskanzlei. Die Judikative als dritte Staatsgewalt ist die Hüterin des Rechts. Unabhängig von den anderen Staatsgewalten und unparteiisch gewähren die Justizbehörden Rechtsschutz, wo dieser verlangt wird und nach den Regeln des Gesetzes auch zu gewähren ist. Vom Volk oder der Volksvertretung gewählte Richterinnen und Richter nehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe Tag für Tag wahr. Sie sind einzig dem Recht verpflichtet und tragen dazu bei, dass der Kanton Aargau als Gemeinwesen nach den Regeln des Gesetzes funktioniert. Bestellung Broschüre «Blickpunkt Aargau»Klicken Sie hier, um die Broschüre «Blickpunkt Aargau» gratis zu bestellen.Informationen zu PolitdossiersHier finden Sie Informationen zu aktuellen Aargauer Politdossiers. |